Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Helms-Akademie Stand 01.01.2024

Selbstverständnis

Die Helms-Akademie sieht ihre Aufgabe darin, musische Elementarerziehung durchzuführen, Fähigkeiten für Gesang, Musik und Tanz zu entwickeln, Begabungen frühzeitig zu erkennen und zu fördern sowie für musikbezogene Ausbildungen vorzubereiten. Ziel der Arbeit ist es unter anderem, für Interessenten aller Altersgruppen neben der instrumentalen, vokalen, tänzerischen oder künstlerischen Ausbildung ein umfassendes Verständnis für Musik, Tanz und Kunst zu wecken und die einhergehende Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen. Im Rahmen unterschiedlicher Weiterbildungen sollen auch Befähigungen in angrenzenden Bereichen wie Sprache, Pädagogik, Technik und Ähnlichem vermittelt werden. Dabei sind sehr oft auch nicht unmittelbar zielführende Inhalte wichtig. Der pädagogische Erfolg setzt eine kontinuierliche Ausbildung voraus. Unterricht in jedem Bereich sollte daher längerfristig angelegt sein. Unerlässlich für Lernerfolge ist das eigenverantwortliche, häusliche Üben. Im Kinder- und Jugendbereich geht für uns Bindung vor Bildung. Hier ist auch immer die Unterstützung der Eltern und Anverwandten hilfreich und nützlich. Fehler sind Freunde!

Allgemein

Alle Formulierungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Folgenden „AGB“ abgekürzt, gelten für jedes Geschlecht. Um die AGB’s besser lesen zu können wird stellvertretend die männliche Ansprache verwendet. Als Vertragspartner der Helms-Akademie gilt im Unterrichtsfall der „Schüler“ oder „Teilnehmer“, bei Minderjährigkeit oder Vormundschaft jeweils sein Vertretungsberechtigter. In den AGB wird der Einfachheit halber von dem „Schüler“ als Vertragspartner gesprochen.
Die AGB sind Bestandteil aller Verträge. Die AGB sind auf der Website und im Büro der Akademie-Leitung am Hauptsitz einsehbar. Die Rechtsbeziehungen zwischen der Musikschule und dem Schüler sind privatrechtlicher Natur. Jede Änderung oder Ergänzung des Unterrichtsvertrages muss schriftlich erfolgen. In den AGB wird zwischen „Unterricht“ und „Kursen“ unterschieden. Als Kurse gelten auch Seminare und Veranstaltungen.

§01 – Unterricht

  1. Der im Unterrichtsvertrag benannte Schüler erhält Unterricht in dem dort benannten Unterrichtsfach durch (teils freiberufliche) Lehrkräfte der Helms-Akademie. Die Lehrerauswahl erfolgt durch die Helms-Akademie. Ein Anspruch auf bestimmte Lehrer besteht nicht.
  2. Sogenannte Schnupperstunden sind kostenlos. Wir bieten und empfehlen neuen Schülern vor Abschluss eines Unterrichtsvertrages eine einzelne, kostenlose Teilnahme an dem gewünschten Unterricht. Auf diese Weise kann der zukünftige Schüler den Gegenstand (Tanz, Instrument, etc.) sowie den Lehrer kennenlernen.
  3. Der Unterricht findet in der Regel in Präsenz in den Räumen der Helms-Akademie oder deren Außenstellen, oder anderen geeigneten Räumlichkeiten statt. In begründeten Fällen finden Proben, Aufführungen zeitweilig auch andernorts statt. Aufwendungen in Zusammenhang mit einer eventuell nötigen Anreise trägt der Schüler.
  4. Nimmt ein Schüler an Auftritten, Aufführungen oder sonstigen Veranstaltungen der Helms-Akademie im Rahmen des Unterrichtsbetriebes oder zum Zwecke der Präsentation eigener Leistungen teil, so erfolgt dieser Auftritt unentgeltlich.
  5. Die zeitliche, inhaltliche und räumliche Organisation obliegt der Helms-Akademie und stellvertretend den Lehrern. Für die Beschaffung von Lehrmitteln (Instrumente, Noten, Bekleidung, Zubehör) hat der Schüler eigenständig Sorge zu tragen. Bei der Wahl von Unterrichtsmaterial und Ausstattung steht die Helms-Akademie, stellvertretend deren Lehrer beratend zur Seite. Die Auswahl von Noten, Musik und anderen Unterrichtsmaterialien im Unterricht obliegt den Lehrern. Zum Unterrichtsinhalt und somit als Unterrichtsstunde zählt auch die Vorbereitung sowie die Teilnahme an Proben, Konzerten, Aufführungen und Wettbewerben, auch wenn dies zeitlich in die übliche Unterrichtszeit fällt.
  6. Kann der Unterricht aus Gründen der Höheren Gewalt (Brand, Überschwemmung, Streiks, o.ä.) oder infolge behördlicher oder gesetzlicher Anordnungen und Regeln nicht in der vereinbarten Form (Präsenz) stattfinden, ist die Helms-Akademie berechtigt, nach rechtzeitiger Ankündigung auf eine von ihr festgelegte Form der Online-Unterrichtung zu wechseln. Präsenz-Unterricht hat nach Möglichkeit immer Vorrang. Die eigenen Kosten der Online-Übertragung und nötigen Ausstattung trägt jede Partei selbst.
  7. Der Unterricht umfasst für das Kalenderjahr 36 Unterrichtseinheiten (UE). Der Unterricht findet üblicherweise in einem wöchentlichen Turnus statt. An gesetzlichen Feiertagen und während der Schulferien in Sachsen-Anhalt findet kein Unterricht statt. Die UE haben üblicherweise eine Länge von 30, 45 oder 60 Minuten. Ausnahmen sind möglich.
  8. Verringert sich bei Gruppenunterricht die Anzahl der Teilnehmer unter die Mindestmenge (Preisblatt), so wird die Helms-Akademie den Schüler in einen vergleichbaren Gruppenunterricht verlegen. Sollte dies nicht möglich sein, so wird der Schüler aus dem Gruppenunterricht in einen Einzelunterricht überführt. Mit dem Wechsel verbundene Veränderungen bei Gebühren, Beiträgen oder Preisen werden mit Beginn des auf die Bekanntgabe der Veränderung folgenden Kalendermonates gültig und fällig. Ein Sonderkündigungsrecht besteht in diesem Fall nicht.
  9. Bei Versäumen einer Unterrichtseinheit des Schülers, gleich aus welchen Gründen, ist die Helms-Akademie nicht verpflichtet, den Unterricht nachzuholen. In Einvernehmen mit der Helms-Akademie und hier stellvertretend mit dem Lehrer kann jedoch nach Möglichkeiten gesucht werden, den Unterricht nachzuholen. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht allerdings nicht. Bei absehbarem Ausfall von Unterricht ist der Schüler angehalten die Helms-Akademie oder stellvertretend den Lehrer möglichst zeitig zu informieren. Ein solcher durch den Schüler verursachter Unterrichtsausfall ist nicht erstattungsfähig.
  10. Bei Ausfall eines Lehrers, gleich aus welchem Grund, kann die Helms-Akademie zeitlich unbefristet einen Ersatz als Lehrer stellen. Der Vertrag ändert sich deshalb nicht. Ebenso steht es der Helms-Akademie frei, bei personellen Problemen oder Problemen gleich welcher Art, einen neuen Lehrer zu bestimmen. Der Schüler hat hierauf keinen Einfluss. Der Schüler darf Angebote zur Nachholung nur aus wichtigem Grund ablehnen. Für Nachholtermine kommen auch Wochenendtage und Feiertage in Frage. Ein Anspruch auf Erstattung für ausgefallenen Unterricht besteht, wenn sich der Ausfall ohne Ersatzangebote über einen Zeitraum von mehr als vier regelmäßigen UE erstreckt. Der Anspruch gilt nicht rückwirkend und erlischt, wenn der Schüler ein Erstattungsangebot der Helms-Akademie abgelehnt hat.
  11. Nebenabreden zwischen Lehrer und Schüler ohne Kenntnis und Einverständnis der Helms-Akademie sind nicht statthaft.
  12. Der Unterricht ist nicht auf andere Personen übertragbar.
  13. Bei thematisch begrenzten Kursen und Workshops, mit einer zeitlichen Dauer von drei Monaten oder kürzer kann im Nachgang entsprechend der wahren Begebenheiten eine Anwesenheits- und Teilnahmebestätigung ausgefertigt und gegen Erstattung der Erstellungs- und Portokosten zur Verfügung gestellt werden.
  14. Bei thematisch begrenzten Kursen und Workshops, mit einer zeitlichen Dauer von drei Monaten oder kürzer ist eine Anmeldung über ein angebotsspezifisches Formular möglich. Der entsprechende Vertrag kommt erst mit einer Bestätigung in Textform oder durch Rechnungslegung zustande. Bei solchen Kursen und Workshops gibt es keinen Anspruch auf Annahme der Anmeldung.

§02 – Laufzeit, Kündigung, Hausverbote

  1. Ein Unterrichtsvertrag wird in der Regel auf unbegrenzte Zeit geschlossen. Die Kündigungsfrist eines Unterrichtsvertrages beträgt zwei Monate ab dem 1. des Folgemonats. Die Vertragskündigung erfolgt schriftlich an den Hauptsitz der Helms-Akademie. Für die Frist ist ausschließlich der Eingang der Kündigung in der Helms-Akademie entscheidend. Die Helms-Akademie kann bei Nichtbezahlung des gemahnten Unterrichtsbeitrags, bei Verstößen gegen die hausinternen Regeln, diese AGB’s, weiterer Regelungen zum hausinternen Ablauf oder sonstigen triftigen Gründen den Unterrichtsvertrag außerordentlich und fristlos kündigen.
  2. Bei der Teilnahme an thematisch begrenzten Kursen, mit einer zeitlichen Dauer von drei Monaten oder kürzer ist mit Beendigung keine Kündigung notwendig.
  3. Bei allen unterrichtsfremden Verträgen gilt die mangelfreie und beiderseitige Erfüllung oder eine gesondert vereinbarte Frist als Ende des Vertragsverhältnisses.
  4. Die Geschäftsführung, die Mitarbeiter in der Zentrale, sowie die Lehrer dürfen sofort gültige Hausverbote gegen Schüler und andere Gäste des Hauses erteilen. Die Erteilung gilt bis auf Widerruf durch die Eigentümer als im Namen der Eigentümer ausgesprochen.

§03 – Gebühren, Beiträge, Zahlung, Mahnungen

  1. Es gilt die jeweils aktuelle Fassung des Preisblattes. Die im Preisblatt genannten Gebühren und Beiträge sind bei allen fortlaufenden Angeboten gleichmäßige, monatliche Abschläge auf eine Jahresgebühr. Das dafür erforderliche Lastschriftmandat ist fester Bestandteil des Unterrichtsvertrages. Gebühren und Beiträge für Unterricht werden immer für den vollen Monat erhoben.
  2. Die Gebühren/Beiträge werden per Bankeinzug bezahlt. Eine Bezahlung in bar ist in der Regel nicht vorgesehen. Die Lastschrifteinzüge erfolgen immer zu Beginn eines Kalendermonats. Eine Ausnahme hiervon gilt für thematisch begrenzte Kurse, mit einer zeitlichen Dauer von drei Monaten oder kürzer. Hier erfolgt eine Zahlung nach Rechnungsstellung gem. der Angaben in der Rechnung.
  3. Änderungen der Gebühren und Beiträge aufgrund gesetzlicher Vorgaben gelten nicht als Änderungen durch die Helms-Akademie und begründen kein Sonderrecht auf Kündigung. Erhöhungen der Unterrichtsgebühren bleiben vorbehalten. Der Schüler ist berechtigt, ab einer Erhöhung der Kursgebühren innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten von mehr als 10 % den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Preisänderungen werden durch die Helms-Akademie den Schülern mindestens einen Monat vor Wirksamkeit in Textform mitgeteilt. Die Gebühren und Beiträge werden zu dem bekannt gegebenen Änderungszeitpunkt automatisch angepasst, ohne dass es hierfür einer Zustimmung oder gesonderten Vereinbarung zwischen den Parteien bedarf.
  4. Die im Zuge des Unterrichtsvertrages zustande gekommene Einzugsermächtigung erlöscht erst mit Ende des Unterrichtvertrages. Es sei denn, der Schüler hat im Zuge seiner Kündigung die Einzugsermächtigung sofort widerrufen. In diesem Falle obliegt es dem Schüler für die verbleibende Vertragslaufzeit die anfallenden Gebühren jeweils zum 01. des Kalendermonats auf das Giro-Konto der Helms-Akademie zu überweisen.
  5. Falls die Bezahlung des monatlichen Betrages nicht bis zur ersten Unterrichtsstunde des Monats erfolgt, besteht seitens des Schülers kein Anspruch auf Unterricht. Es besteht jedoch seitens der Helms-Akademie weiterhin der Anspruch auf unverzügliche Zahlung des ausstehenden Betrages. Der Anspruch der Helms-Akademie auf offene Forderungen bleibt durch eine Kündigung unberührt.
  6. Bei Rücklastschriften aufgrund eines Verschuldens des Schülers trägt der Schüler die dadurch entstehenden Mehrkosten seitens des Finanzinstitutes und seitens der Helms-Akademie.
  7. Im Falle eines Zahlungsverzuges und/oder einer Lastschriftretour mahnt die Helms-Akademie den Schüler in Textform an. Die Kosten des Mahnverfahrens trägt der Schüler. Eine Ratenzahlung ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Die Helms-Akademie mahnt offene Beiträge in zwei Stufen an (01. Zahlungserinnerung und 02. Mahnung). Das Mahnverfahren wird nur durch die vollständige Begleichung der aktuell offenen Forderungen beendet. Bleiben die Mahnungen erfolglos, behält sich die Helms-Akademie das Recht vor, die offenen Forderungen durch ein Inkasso-Unternehmen einzuholen oder ein gerichtliches Mahnverfahren anzustrengen. In diesem Fall gilt das beauftragte Inkasso-Unternehmen im Sinne des Datenschutzes als beauftragtes Unternehmen (siehe Information zur DSGVO). Insofern kein kompletter Ausgleich der Außenstände erfolgt ist, erlöschen betroffene Unterrichtsverträge 4 Wochen nach Zustellung der zweiten Mahnstufe automatisch.
  8. Eine Zahlungsaufstellung (Nachweis der Zahlungen) kann auf Anfrage gegen Erstattung der Bearbeitungskosten gegenüber dem Schüler ausgefertigt werden.
  9. Für Musik- und Gesangsunterricht erhebt die Helms-Akademie eine sogenannte „Kopiergebühr“. Entgegen dieser Bezeichnung handelt es sich um eine Lizenzgebühr. Die Helms-Akademie ist hier verpflichtet für das Vervielfältigen von Werken gegenüber Verwertungsgesellschaften wie der VG Musikedition, der VG Wort oder der GEMA entsprechende Vergütungen abzuführen. Diese „Kopiergebühr“ ist in den Preisen der einzelnen Kurse und Angebot enthalten.
    Nicht enthalten sind: Kosten für Abzüge, Noten oder andere Unterrichtsmaterialien, welche für den Unterricht benötigt werden. Diese werden nach Absprache der Vertragsparteien gesondert von der Musikschule in Rechnung gestellt. Im Musikschulunterricht und bei Schülerkonzerten dürfen laut Gesetz keine Notenkopien verwendet werden, sondern nur Originalausgaben.

§04 – Veröffentlichung von persönlichen Daten, Informationspflicht nach Art. 13 und 14 DSGVO

Nach Artikel 13 und 14 DS-GVO hat die Helms-akademie einer betroffenen Person, deren Daten sie verarbeitet, die in dem Artikel 13 und 14 DSGVO genannten Informationen bereitzustellen. Dieser Informationspflicht kommt die Helms-Akademie hiermit nach:

  1. Verantwortlich im Rahmen der Tätigkeit der Helms-Akademie ist die Helms und Maehnert GbR vertreten durch die Inhaber Christine Helms und Kay Mähnert am Hauptsitz der Helms-Akademie, E-Mail: leitung@helms-akademie.de. Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht bestellt, da keine gesetzliche Notwendigkeit besteht.
  2. Zweck der Datenverarbeitung ist die Durchführung des Vertragsverhältnisses. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten für die Durchführung der Öffentlichkeitsarbeit, zur Berichterstattung auf der Internetseite der Helms-Akademie, in sozialen Medien (beispielsweise Facebook, Twitter und dergleichen), an Dienstleister (z. B. Gestaltungsbüros oder Druckereien) und an lokale & regionale Medien-Unternehmen übermittelt.
  3. Die Rechtsgrundlage ist ein vorliegender Unterrichts-, Weiterbildungs-, Dienstleistungs-, oder Liefervertrag, gesetzliche Bestimmungen und das überwiegende, berechtigte Interesse der Helms-Akademie. Werden personenbezogene Daten erhoben, ohne dass die Verarbeitung zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, erfolgt die Verarbeitung aufgrund einer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1a i.V.m. Art. 7 DSGVO. Die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet oder in lokalen & regionalen Printmedien erfolgt zur Wahrung berechtigter Interessen der Helms-Akademie (vgl. Art. 6 Abs. 1f DS-GVO). Das berechtigte Interesse besteht in der Information der Öffentlichkeit durch Berichterstattung über die Aktivitäten der Helms-Akademie zum Zwecke der wirtschaftlichen Entwicklung und kulturellen Darbietung. In diesem Rahmen werden personenbezogene Daten einschließlich von Bild-Aufnahmen der Teilnehmer z.B. bei der Berichterstattung über Veranstaltungen der Helms-Akademie veröffentlicht.
  4. (Externe) Empfänger von personenbezogenen Daten sind die Helms-Akademie mit betroffenen (teils freien) Mitarbeitern, Steuer-, Rechtsberater, Inkasso-Unternehmen, Versicherungen, Finanzinstitute, Ämter (z.B. Finanzamt), Videokonferenzdienstleister, Software-Dienstleister, weitere Vertragspartner und externe Behörden wie Messeveranstalter. Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten erfolgt nur im minimal erforderlichen Umfang soweit es für die Vertragsdurchführung notwendig ist, auf einer gesetzlichen Grundlage beruht oder ein berechtigtes Interesse hierzu besteht. Mitarbeiter und beauftragte Dienstleister sind zur Verschwiegenheit und Einhaltung der Datenschutzbestimmungen verpflichtet. Die Helms-Akademie ist nicht für ihr unbekannte Fehler im gesetzlich vorgeschriebenen Umgang mit den weitergegebenen Daten bei beauftragten Dienstleistern verantwortlich. Die Daten werden nicht zu Werbezwecken oder sonstigen eigennützigen Zwecken Außenstehender weitergegeben.
  5. Die Daten werden während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert und nach dessen Beendigung, oder der Erledigung aller noch verbleibenden gegenseitigen Ansprüche solange aufbewahrt bis sämtliche gesetzlichen Aufbewahrungsfristen abgelaufen und /oder etwaige zivilrechtlichen Ansprüche verjährt sind. Zum Zweck der Unternehmens-Chronik werden Vor- und Nachname, Funktionen, Ehrungen und Bilderveröffentlichungen in einem Archiv gespeichert. Der Speicherung liegt ein berechtigtes Interesse der Helms-Akademie an der zeitgeschichtlichen Dokumentation zugrunde.
  6. Jedem Vertragspartner steht jederzeit das Recht auf Auskunftserteilung darüber zu, welche Daten die Helms-Akademie über den Vertragspartner verarbeitet hat.
  7. Die personenbezogenen Daten werden grundsätzlich im Rahmen des Zustandekommens einer Vertragsbeziehung erhoben. Im Zuge eines Vertrages vom Vertragspartner oder einer beauftragten – oder (gesetzlich) legitimierten Personen an die Helms-Akademie weitergegebene Daten werden wie vom Vertragspartner persönlich bekannt gegebene Daten behandelt.
  8. Der Vertragspartner erklärt mit Kenntnisnahme und Anerkennung der AGB ausdrücklich damit einverstanden, dass anlässlich von Proben, Aktionen, Seminaren und sonstigen Veranstaltungen an denen der Vertragspartner beteiligt ist, Ton- und /oder Bildaufnahmen erstellt, und diese ohne Vergütungsanspruch in den von der Helms-Akademie und der Lehrkraft genutzten Räumen, einschließlich Schaufenster, in für die Öffentlichkeit vorgesehenen Drucksachen, im Internet, in anderen Medien zu Werbezwecken unmittelbar und zeitlich versetzt veröffentlicht werden.

§05 – Versicherungsschutz und Hausregeln

  1. Für den Schüler, Angehörige und sonstiger Begleiter besteht während des Aufenthaltes in den Räumen der Helms-Akademie oder des Unterrichtes, während Proben und Aufführungen auch an anderen Orten kein Versicherungsschutz. Es gelten die Haus- und Brandschutzordnungen der jeweiligen Räumlichkeiten. Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Dinge und Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen. Spielzeug, Fahrräder, Roller, Speisen und Getränke dürfen nicht in die Unterrichtsräume mitgebracht werden.
  2. Für mutwillige Beschädigungen haftet der Schüler bzw. sein gesetzlicher Vertreter.
  3. Für Hin- und Rückweg zur Helms-Akademie sind bei Kindern die Eltern verantwortlich. Dies gilt bis zum Unterrichtsraum. Sollte das Kind nicht von den Eltern, sondern von einer dritten Person abgeholt werden, so muss darüber vorab eine schriftliche Benachrichtigung mit Angabe der Personalausweisnummer erfolgen. Die Helms-Akademie und hier vor allem Die Lehrkräfte sind jederzeit berechtigt von Personen, die nicht Schüler sind eine Legitimation durch einen Personalausweis zu verlangen. Außerhalb der unmittelbaren Unterrichtszeiten und bei allen Veranstaltungen liegt die Aufsichtspflicht bei den Eltern.

§06 – Änderungen von Daten

  1. Der Schüler, oder dessen Vertretungsberechtigter verpflichten sich, Änderungen des Namens, Der Anschrift, der relevanten Kontaktdaten und der Bankdaten für den SEPA-Lastschrifteinzug unverzüglich mitzuteilen. Entstandener Aufwand durch nicht mitgeteilte Änderungen trägt der Schüler. Der Haupt-Kommunikationsweg im Alltag ist die E-Mail.
  2. Vertragsänderungen und Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich diese AGB’s als lückenhaft erweisen.

§07 – Gerichtstand und Erfüllungsort

Für Streitigkeiten gegen die Helms-Akademie aus Verträgen jeder Art und auch über das Bestehen von Verträgen jeder Art ist der Gerichtsstand am Hauptsitz der Helms-Akademie vereinbart. Erfüllungsort ist grundsätzlich der Hauptsitz der Helms-Akademie.

§08 – Sonstiges

  1. Die Helms-Akademie ist berechtigt, diese AGB einseitig zu ändern, soweit dies zu Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über Änderungen informieren wir den Vertragspartner durch Veröffentlichung der AGB auf der Website der Helms-Akademie unter Benennung des Änderungsdatums. Schüler werden über Änderungen durch Zustellung der aktualisierten AGB in Textform an die hinterlegte E-Mail-Adresse informiert. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Schüler hier nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung der Änderungsmitteilung gegenüber der Helms-Akademie in Textform widerspricht.
  2. Unbeschadet des Rechts einer anderslautenden mündlichen Vereinbarung, vereinbaren die Vertragsparteien für jeden Vertrag zu Unterricht, Weiterbildung oder Aufführung, dessen Veränderung, dessen Beendigung und Nebenabreden die Schriftform. Die Vertragsparteien vereinbaren die Schriftform in der Kenntnis der gesetzlichen Regelung, wonach die Textform genügt. Zweck ist die Verhinderung von Missbrauch.
  3. Die Anfechtbarkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt den Bestand der übrigen Vereinbarungen nicht.